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20.02.2013

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister

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Nachrichten
(Holle) Das Niedersächsische Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an

- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört 

- Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen

- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen und

- Adressbuchverlage.

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5 oder als Download auf der Internetseite der Gemeinde Holle unter Übermittlungssperre