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13.02.2024

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen  öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden
  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • Presse und Rundfunk sowie Mandatsträgern parlamentarischer und  kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 4, 5 oder 6 oder als Download hier