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05.04.2018

Wichtiger Hinweis für Hundehalter

Aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dürfen Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (§ 33 Abs.1 Nr. 1b).