Seiteninhalt
 
19.10.2017

Soldatengesetz: Datenübermittlung des Geburtsjahrgangs 2001

(Holle) Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2018 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2001), zu übermitteln:

1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i. V. m.
§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 2001 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2018 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, erhältlich oder direkt hier.