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Sitzübergang im Ortsrat der Ortschaft Holle

Wahlperiode vom 01.11.2016 bis 31.10.2021

Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) macht die Gemeinde Holle hiermit bekannt, dass Herr Andreas Fedorczuk sein Mandat als Mitglied im Ortsrat Holle niedergelegt hat.

Es rückt nach: Herr Gustav Folz, Am Kirschengarten 28, 31188 Holle.