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14.06.2010

Google Streetview: So legen Sie Widerspruch ein

(Holle) Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Streetview Widerspruch einlegen.

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bei dem Treffen in Berlin bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:

Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com 
Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg