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Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 »Gewerbegebiet Grasdorf« in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen.

Planungsanlass und –ziel

Die 4. Änderung des Bebauungsplans betrifft den Nordwestrand des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“, der hier öffentliche Grünflächen, einen Rad- und Fußweg sowie eine Teilfläche des südlich angrenzenden Gewerbegebiets (GE) festsetzt.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Verdichtung der baulichen Nutzung des Gewerbegebiets durch Erweiterung des südlich angrenzend festgesetzten Gewerbegebiets im Sinne der Innenentwicklung. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden.

Planverfahren

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Stattdessen werden die Planunterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet bereitgestellt.
Auskünfte zur Planung werden durch Herrn Hoffmeister (Tel. 05062/9084-31, hoffmeister@holle.de) erteilt.

Der Planvorentwurf kann in der Zeit  vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 im Internet unter www.holle.de/Bekanntmachungen eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können während der Informationsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.