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Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die Gemeinde Holle fordert die Parteien auf, bis zum 22. März 2019 für die Europawahl am 26. Mai 2019 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Holle vorzuschlagen:

  • 01 Derneburg
  • 02 Grasdorf
  • 03 Hackenstedt/Söder
  • 04 Heersum
  • 05 Holle I
  • 06 Holle II
  • 07 Holle III
  • 08 Luttrum
  • 09 Sillium
  • 10 Sottrum/Henneckenrode

Für jeden Wahlvorstand können bis zu neun Mitglieder berufen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf
Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands berufen.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen

  1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen  Union,
  2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag  vergleichbar ist,
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.