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19.05.2017

Anträge zur Trassenplanung Sued.Link

Öffentlicher Brief der Stadt Bockenem und der Gemeinde Holle an die Bundesnetzagentur:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Bockenem und die Gemeinde Holle beantragen gemeinsam folgende Punkte in der Antragskonferenz am 13.06.2017 in Hannover zu erörtern und den Antragstellern zur Klärung aufzugeben:

  1. Gemäß § 5 Abs. 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) heißt es wörtlich: „Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für ein Vorhaben im Sinne von § 2 Abs. 5 des Bundesbedarfsplangesetzes prüft die Bundesnetzagentur insbesondere inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst gradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann.“ In der Gesetzesbegründung wird der möglichst an der Luftlinie orientierte gradlinige Verlauf des Trassenkorridors zwischen Anfangs- und Endpunkt als Idealmaßstab bezeichnet. Weiter heißt es in der Gesetzesbegründung: „Damit geht auch einher, dass der zu untersuchende Raum sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage verkleinert, da ein gradliniger Verlauf grundsätzlich keine weiträumige Suche eines geeigneten Trassenkorridors erfordert.“ Gegen diese zwingenden gesetzlichen Vorgaben wird mit der beantragten Vorzugstrasse (Ost-Variante) eindeutig verstoßen. Wir, die Stadt Bockenem und die Gemeinde Holle, fordern daher, die Netzbetreiber aufzufordern eine gesetzeskonforme Planung für die in Rede stehenden Trassen zu erarbeiten und vorzulegen.
  2. Wir weisen darauf hin, dass die separat durch die Übertragungsnetzbetreiber vorgestellten Planungen im Zusammenhang zu betrachten sind. Gleich drei Übertragungsleitungen verlaufen durch unsere Kommunen. Es sind hier das SuedLink-Vorhaben Nr. 3, SuedLink-Vorhaben Nr. 4 sowie das Vorhaben Mecklar – Wahle zu benennen. Es entsteht der Eindruck als ob die besonders vielfältige und intakte Kultur- und Naturlandschaft unserer Kommunen im Vergleich anderer Regionen Deutschlands deutlich weniger gewichtet wird. Hinzu kommen die für unseren Bereich starken Belastungen aus den Bundesautobahnen A 7 und A 39 sowie der Bundesstraßen 6, 444, 243 sowie 243 A. Gerade durch diese Anlagen ist unser Natur- sowie Kulturraum schon ganz erheblich beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wird deutlich verstärkt durch die laufenden Ausbaumaßnahmen an der BAB 7 zum 6-spurigen Ausbau, die hieraus resultierende PAK Problematik sowie der beabsichtigte Ausbau des Salzgitterdreiecks. Neben diesen Belastungen sind weitere Eingriffe, wie sie durch die geplanten und beantragten Vorhaben Nr. 3 und Nr. 4 zum SuedLink-Trassenkorridor für unsere Region nicht mehr hinnehmbar. Den Antragstellern sollte aufgegeben werden auch andere Belastungen einer Region mit zu berücksichtigen und zu bewerten.
  3. Unsere Kommunen, die Stadt Bockenem und die Gemeinde Holle, zeichnen sich durch eine intensive Landwirtschaft auf Böden von hervorragender Qualität aus. Es handelt sich hierbei um Ausläufer der bundesweit einmaligen Böden der Hildesheimer Börde. Bereits durch die Eingriffe entlang der Bundesautobahn A 7 und A 39 sowie der Bundesstraßen und des Übertragungsnetzes Mecklar – Wahle, aber auch von Planungen Dritter (Ausweisung FFH-Gebiete, europäische Vogelschutzrichtlinie usw.) ist die Nutzung dieser einmaligen Böden stark eingeschränkt. Unsere Region verträgt keinen weiteren Eingriff in diese guten landwirtschaftlichen Böden. Wir stellen den Antrag, den Netzbetreibern aufzugeben auch diese Gesichtspunkte in ihre Planung mitaufzunehmen und zu bewerten.
  4. Bereits jetzt leidet die Infrastruktur (Straßen, Wege, Plätze) der Stadt Bockenem wie auch der Gemeinde Holle durch die zahlreichen Baumaßnahmen, die für überörtliche Projekte in unseren Kommunen durchgeführt werden. Hier muss es eine Lastenverteilung zwischen allen Kommunen geben und nicht einseitig einzelne, wie die Stadt Bockenem und die Gemeinde Holle über alle Maßen hinaus zu belasten. Wir bitten, den Antragstellern aufzugeben, auch für die aus der Baumaßnahme resultieren Folgekosten voll umfänglich aufzukommen.
  5. Wie den Ausführungen der ARGE SuedLink zu entnehmen ist, sind 128 Erdkabelsegmente untersucht worden. Von uns kann nicht nachvollzogen werden, wie es zu dieser Anzahl bzw. der Auswahl dieser Segmente gekommen ist. Wir fordern den Antragstellern aufzugeben, nicht nur einzelne Segmente (128) sondern eine vollständige Untersuchung der Trassen vorzunehmen.
  6. Entsprechend den Aussagen der Vorhabenträger ist beabsichtigt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Verlegung in offener Bauweise mit den damit einhergehenden ökologischen Problemen, wie auch den Eingriffen in die Bodenqualität durchzuführen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem Stand der Technik. Hier gibt es bereits deutlich bessere den Boden wie auch die Ökologie schonendere Verfahren. Wir beantragen, den Vorhabensträgern aufzugeben entsprechend den aktuellen technischen Möglichkeiten seine Planungen vorzunehmen.
  7. Die Stadt Bockenem wie auch die Gemeinde Holle haben aufgrund ihrer Lage im Raum, den überörtlichen Verkehrswegen, der Hochwasserschutzproblematik und ähnlicher durch Dritte verursachter Gegebenheiten für ihre Kernortschaften geringe Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft und die geplante Trassenführung überschneiden sich. Gleiches trifft auf das Gewerbegebiet der Stadt Bockenem wie aber auch das der Gemeinde Holle in der Ortschaft Grasdorf zu. Wir fordern daher, den Planungsträgern aufzugeben von den Kernortschaften bzw. den Gewerbegebieten einen Abstand von mindestens 500 Metern aufzugeben.
  8. In den vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, wie die Kreuzung des Luttrumer Moores durchgeführt werden soll. In der Ortschaft Luttrum der Gemeinde Holle verläuft quer zur geplanten Leitungstrasse ein naturschutzrechtlich streng geschütztes Hochmoor. Hier droht bei der angedachten Verlegetechnik eine „Trockenlegung“ des Moores. Wir beantragen, den Vorhabensträgern aufzugeben die Problematik dieses Luttrumer Moores genauestens zu untersuchen und zum Schutz dieses Moores eine Trassenänderung vorzunehmen.
  9. Im Zuge der Kreuzung der Innerste – die ökologische Qualität dieses Flusses wurde in den Unterlagen berücksichtigt und vom Vorhabenträger erkannt – gibt es auch aufgrund des Bergbaus im Harz ein circa ein Kilometer breites hochgradig mit Blei, Cadmium und Zink verseuchtes Gebiet. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie mit dieser Problematik umgegangen werden soll. Wir beantragen, den Vorhabensträgern aufzugeben, diese Problematik zu untersuchen und Entsorgungswege für den hochgradig mit Blei, Cadmium und Zink verseuchten Boden aufzuzeigen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorgenannten Forderungen und Anträge vorläufigen Charakter haben und nach den Beratungen in den Gremien unserer Kommunen ergänzt werden könnten. Wir möchten uns schon jetzt für die wohlwollende Prüfung unserer Anträge bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Huchthausen
Bürgermeister Gemeinde Holle

Rainer Block
Bürgermeister Stadt Bockenem