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09.12.2020

Abbrennverbote und Sicherheitshinweise zum Silvesterfeuerwerk

Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Gemeinde Holle darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) lediglich am 31.12. sowie am 01.01. eines Jahres zulässig ist.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (wie zum Beispiel Reet- und Fachwerkhäuser) ist verboten. Weiterhin ist die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ in Niedersachsen aus Brandschutzgründen verboten.

Wer Himmelslaternen bzw. Feuerwerk zündet, haftet selber für entstandene Schäden.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus können im Schadensfall Haftungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe entstehen.

Folgende Sicherheitshinweise sollten auch im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden:

  1. Nur Feuerwerkskörper verwenden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer sowie eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.
  9. Halten Sie evtl. örtliche Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäuser.
  10. Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Aus gegebenem Anlass wird auch auf die geltenden Regelungen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hingewiesen. Entsprechende Hinweise, Allgemeinverfügungen etc. werden auf der Internetseite der Gemeinde Holle veröffentlicht. Diese sind ebenso zu beachten.

Wenn alle oben genannten Hinweise eingehalten werden, steht einem Silvesterfeuerwerk und der Begrüßung des neuen Jahres 2021 nichts mehr im Weg.