Seiteninhalt
 
23.03.2012

Wichtiger Hinweis für Hundehalter

 

Highslide JS
Nachrichten
(Holle) Aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dürfen Hunde in der Zeit vom

1. April bis zum 15. Juli

(Brut- und Setzzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (§ 33 Abs.1 Nr. 1b).