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26.01.2021

Verbindliche Reihenfolge der Impfberechtigungen

Immer wieder erreichen die Kreisverwaltung Anschreiben oder Anträge von Personen, die bei der Vergabe der Impftermine vorrangig berücksichtigt werden wollen. Zunächst einmal: der Landkreis Hildesheim hat auf die Terminvergabe überhaupt keinen Einfluss hat, weil sie ausschließlich über das Land Niedersachsen erfolgt.

Bevor nicht alle Bewohner sowie die Beschäftigten der Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen ihre erste Impfung erhalten haben, werden die Impfzentren in Niedersachsen nicht geöffnet. Die Bewohner in den Heimen sind die am stärksten gefährdete Personengruppe. Das schlägt sich leider auch deutlich in unserer Statistik nieder: bei 97 Heimbewohnern war seit Beginn der Pandemie die COVID-19-Erkrankung ursächlich für deren vorzeitigen Tod. Allein seit Beginn dieses Jahres sind 24 Bewohner aus Heimen in Stadt und Landkreis Hildesheim an COVID-19 verstorben, weitere 12 infizierten Heimbewohnern sind in diesem Zeitraum mit dem Virus gestorben.

Sobald die Impfzenten öffnen, können sich dort zunächst ausschließlich die Personen, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (Stufe 1) gehören, für einen Impftermin anmelden. Die Reihenfolge der Impfungen wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der Empfehlung der ständigen Impfkommission und des Ethikrates verbindlich in einer Verordnung festgelegt. Alle Bundesländer müssen sich daran halten.

Neben den Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind gehören zu der Gruppe mit der höchsten Priorität auch

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Leider haben nicht alle vorrangig Impfberechtigten ab 80 Jahren das Informationsschreiben des Landes erhalten. Aber natürlich dürfen sich selbstverständlich diejenigen, die 80 oder älter sind, und keinen Brief erhalten haben einen Impftermin sichern.

Voraussichtlich ab Donnerstag können sich diese Personen unter der Impfhotline des Landes 0800 9988665 einen Termin im Impfzentrum reservieren. Aktuell geht das Land Niedersachsen davon aus, dass die Impfzentren ab Mitte Februar ihren Betrieb aufnehmen können. Weitere Verzögerungen durch unzureichende Impfstofflieferungen sind jedoch möglich.

Alle, die jünger als 80 Jahre alt sind oder auch niedergelassene Ärzte und ihre Beschäftigten oder auch Personen zum Beispiel mit einer Immunschwäche-Erkrankung gehören nicht zu den vorrangig Impfberechtigten der Stufe 1.