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13.03.2012

Die Gemeinde Holle wird rauchfrei

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Brennetag
(Holle) Der umstrittene Brennetag in der Gemeinde Holle wird abgeschafft. Nach einer Verfügung der Gemeinde Holle über das Verbrennen von Garten- und Parkabfällen vom 1. März dieses Jahres müssen pflanzliche Abfälle durch Verrotten, Untergraben oder Kompostieren beseitigt werden.

Vielen Einwohnern war das Ereignis ein Dorn im Auge. Pünktlich zum Brennetag, der zwei Mal im Jahr stattfand, war die Gemeinde Holle von Rauch überzogen und die Beschwerden von Bürgern häuften sich. Eine rechtlich einwandfreie Genehmigung zum Abbrennen der Gartenabfälle hatten dabei nur Besitzer großer Gärten, die die Bestimmungen einhalten konnten. Jetzt endet die Brenngenehmigung für alle Gartenbesitzer, das hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle am 1.3.2012 beschlossen. Ab dem Sommer 2012 wird das Verbrennen der Gartenabfälle nicht mehr möglich sein. Allerdings gibt es noch eine Hintertür. Dort, wo das Verbrennen nicht vermeidbar ist, kann bei der Gemeinde Holle eine Einzelgenehmigung beantragt werden.

Für den Menschen und die Umwelt gesünder ist eine langsame Verrottung des Gartenabfalls. Entweder auf dem eigenen Grundstück oder in einem Kompostwerk. Die ZAH bietet zweiwöchige Termine für die kostenlose Baum- und Strauchschnnittsammlung im Frühjahr und Herbst an, in der Gemeinde Holle wird einmal im Jahr eine kostenlose Sammelstelle eingerichtet. Das ganze Jahr über können die Gartenabfälle natürlich gegen Gebühren im Kompostwerk Hildesheim oder bei der Rohstoff- und Umwelttechnik in Schlewecke abgegeben werden.

Der letzte Brennetag nach altem Recht findet in der Gemeinde Holle am Samstag, den 14. April 2012 von 8.00 bis 16.00 Uhr statt. Allerdings müssen auch hier die Vorschriften eingehalten werden, die die »Allgemeinverfügung der Gemeinde Holle über das Verbrennen von Garten- und Parkabfällen« regelt.