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09.10.2020

Flurbereinigung Heersum - Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan sowie Erläuterungstage

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Heersum, LK Hildesheim 153, werden der Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan sowie Erläuterungstage gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)

von Montag, 02.11.2020 bis Montag, 23.11.2020

anberaumt, zu dem die Beteiligten (§ 10 FlurbG) hiermit geladen werden.

Erläuterung und Anhörung im Amt in Hildesheim

Montags und mittwochs stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL L-W) zur Erläuterung der Abfindungen und der Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Termine wegen der COVID19-Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich Telefon: 05121/ 6970-164 oder per Mail: Christa.Tjarks@arl-lw.niedersachsen.de

Ausschließlich Anhörung

Für Teilnehmer, die die o.g. Termine im ArL nicht wahrnehmen möchten bzw. können, wird zusätzlich ein Anhörungstermin am Dienstag, den 24.11.2020 um 16:00 Uhr im Landgasthof Gieseke, Hauptstr. 34, 31162 Bad Salzdefurth – OT Heinde festgesetzt.

Gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in den o.g. Terminen vorgebracht werden können. Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr. Die Widerspruchsbegründung kann schriftlich vorgelegt oder nachgereicht werden.

Von den Beteiligten, die nicht zu den Terminen erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss der Termine nicht zum Verhand-lungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis einverstanden sind.

Jedem Teilnehmer werden rechtzeitig eine Ladung und ein ihn betreffender Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung können diese Unterlagen im Amt eingesehen werden. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten bereits zur vorläufigen Besitzeinweisung bekannt gegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der o.g. Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können auf der Internetseite heruntergeladen bzw. bei Frau Tjarks (Tel./E-Mail s.o.) angefordert werden.

Die Ladung wird nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen