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17.02.2021
Die aktuelle Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Die Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten.
Ausnahme: In § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 9 wird die angekündigte Öffnung der Friseure in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft.
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.02.2021 (PDF, 204 kB, 28.02.2021)