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11.04.2019

Beschluss über die Jahresrechnungen 2015 und 2016 und die Entlastung

Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen:

Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde Holle für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 werden gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

Der im Jahresergebnis 2015 erzielte Überschuss in Höhe von 160.577,30 € wird der Überschussücklage zugeführt.

Der sich aus dem Jahresergebnis 2016 ergebende Fehlbetrag in Höhe von -420.340,98 € wird mit der Überschussrücklage verrechnet.

Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 erteilt.

Die Jahresrechnungen mit dem Rechenschaftsbericht sowie auch die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 29.04. – 08.05.2019 während der Öffnungszeiten öffentlich im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.