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Sitzübergang im Rat der Gemeinde Holle

Wahlperiode vom 01.11.2016 bis 31.10.2021

Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) macht die Gemeinde Holle hiermit bekannt, dass Herr Andreas Fedorczuk sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt hat.

Es rückt nach: Frau Wiebke Franke-Rathmann, Sillium, Hopfenkamp 22, 31188 Holle.