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02.11.2016

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes

(Holle) Die Gemeinde Holle hat die Planungsgruppe lange puche GmbH mit der Durchführung der Dorfentwicklungsplanung beauftragt. In den vergangenen Monaten wurde gemeinsam mit dem Planungsbeirat der Gemeinde Holle der Dorfentwicklungsplan erstellt und viele Ideen für die Entwicklung der Ortschaften aufgenommen.

Bevor der Dorfentwicklungsplan in die Umsetzung gelangt bzw. der Ratsbeschluss hierüber gefasst wird, ist der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) vom 19.08.2015 vier Wochen öffentlich auszulegen.

Der Dorfentwicklungsplan besteht aus dem beschreibenden Entwurf des Dorfentwicklungsberichtes, den Entwürfen der Projektsteckbriefe, dem Entwurf der Planungsgruppe mit Aussagen zu den Schwerpunktthemen Baukultur, Daseinsvorsorge, Erreichbarkeit, Tourismus und Klimaschutz der einzelnen Ortschaften.

Der Dorfentwicklungsplan der Gemeinde Holle liegt in der Zeit vom 07. November 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 bei der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, montags bis freitags zu den Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Dorfentwicklungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die v. g. Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Holle hier einsehen werden.