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02.10.2018

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 »Marktstraße Nord« in der Ortschaft Holle

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 „Marktstraße Nord“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im Zentrum der Ortschaft Holle. Es grenzt im Westen an die Marktstraße (L 493), im Osten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Hollenweg II“ sowie im Norden und Süden an die wohnlich genutzten Grundstücke Markstraße 1 und 3, die sich im Innenbereich nach § 34 BauGB befinden. Der Planbereich betrifft das Grundstück der ehemaligen Tischlerei Brennecke und umfasst eine Fläche von ca. 2.400 m².
Die Lage des Planbereichs wird im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Im Planbereich ist zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in der Ortsmitte eine bauliche Verdichtung mit Reihenhäusern geplant, die sich zum Zwecke einer effektiven Grundstücksnutzung bis in den östlichen, also hinteren, Grundstücksbereich erstrecken sollen. Da im Innenbereich nach § 34 unter Beachtung der Eigenart der Umgebung aber nur eine Bebauung in der „ersten Reihe“ zulässig ist, erfordert die geplante Bebauung des hinteren Bereichs die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, durchgeführt. Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 abgesehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden

vom 25. September 2018 bis 24. Oktober 2018 einschließlich öffentlich ausgelegt.

Der Planentwurf nebst Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellung-nahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.