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28.06.2018

Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffen und Hilfsschöffen

Die Vorschlagsliste der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk und den Landgerichtsbezirk Hildesheim für die Jahre 2019 bis 2023 wird in der Zeit vom 27. Juni bis zum 04. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Holle, Zimmer 6 ausgelegt.

Einsprüche darüber, dass Personen in die Liste aufgenommen worden sind, die nach den §§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten, können innerhalb einer Woche ab dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Holle erhoben werden.