Seiteninhalt
 
13.06.2018

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Lüer“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Das Plangebiet liegt am Nordwestrand der Ortschaft Holle und betrifft das Wohngrundstück Bahnhofstraße 31 (Flurstücke 130/5, 185 und 186/3 der Flur 11). Nördlich und südwestlich verlaufen angrenzend an den Plangeltungsbereich Schienenwege der Deutschen Bahn. Nordöstlich grenzt die Bahnhofstraße an (K 305), südöstlich schließen die Wohngrundstücke an. Südöstlich der nicht mehr im Betrieb befindlichen Bahnlinie Derneburg-Seesen erstrecken sich landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha und befindet sich in Privateigentum. Die Lage des Planbereichs wird im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Der Eigentümer plant ein Altenteil-Wohnhaus im westlichen Teilbereich des Grundstücks Bahnhofsstraße 31. Da sich dieser Bereich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist für das Bauvorhaben die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, durchgeführt. Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 abgesehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden

vom 20. Juni 2018 bis 19. Juli 2018 einschließlich

öffentlich ausgelegt.

Der Planentwurf nebst Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.