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29.05.2017

Bebauungsplan Nr. 47 »Schlosspark« in Derneburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „Schlosspark“ in der Ortschaft Derneburg beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 (= Plangebiet) liegt im Ortsteil Derneburg zwischen der Schlossstraße und dem Fluss „Nette“. Er erfasst den Schlosspark westlich des Schlosses Derneburg und die Schlossstraße. Er ist im nebenstehenden Kartenausschnitt verdeutlicht.

Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist eine gepflegte historische Parkanlage, in der Kunstwerke (Skulpturen) aufgestellt sind. Allgemeiner Zweck des Bebauungsplans ist die Erhaltung des Schlossparks in Derenburg als Baudenkmal und Ergänzung zum Schloss und die Entwicklung zu einem „Skulpturenpark“.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 47 „Schlosspark“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt von Freitag, den 19. Mai 2017 bis einschließlich Montag, den 20. Juni 2017 durch Unterrichtung und Erörterung in der Gemeindeverwaltung im Verwaltungsgebäude Am Thie 1 in Holle während der Sprechzeiten. Gleichzeitig wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern.

Sprechzeiten:
Mo. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Di. von 13.30 bis 16.00 Uhr
Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr