Seiteninhalt
 
25.06.2021

Änderung der Anzahl der Unterstützungsunterschriften

Zu der am 20.04.2021 erfolgten Wahlbekanntmachungen gemäß § 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) macht die Gemeinde Holle folgende Rechtsänderung öffentlich bekannt:

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 abschließend die Änderung des § 21 Abs. 9 Satz 2 und des § 45 d Abs. 3 Satz 2 NKWG beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 18.06.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und  Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) veröffentlicht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist die folgende Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Wahl der Vertretung und für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erforderlich:

  • Für die Wahl des Rates der Gemeinde Holle und die Wahl des Ortsrates in der Ortschaft Holle von mindestens 8 Wahlberechtigten des Wahlgebietes.
  • Für die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften Derneburg, Grasdorf, Hackenstedt, Heersum, Sillium und Sottrum von mindestens 4 Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft.
  • Für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Holle von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlgebietes.