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Öffentliche Auslegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holle

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 29.01.2019 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holle beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.06. bis 28.07.2020.

Ziel und Zweck der 25. Änderung des Flächennutzungsplans ist, die Entwicklungsvoraussetzungen der Gemeinde Holle auch für die langfristige Zukunft zu sichern. Dabei stehen neben ausreichenden Wohnbauflächen, ausreichende gewerbliche Bauflächen und die planungsrechtliche Sicherung von Sondernutzungen und Flächen des Gemeinbedarfs im Vordergrund.

Die 25. Änderung betrifft folgende Gebiete:

Ortschaft Derneburg:

-  Dorfgemeinschaftshaus inkl. Freifläche
-  Neuer Parkplatz für das „Glashaus Derneburg“
-  Änderung der Zweckbestimmung des Sondergebiets für das Glashaus

Ortschaft Grasdorf

- Erweiterung des Gewerbegebiets Grasdorf
- Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Kronsberg“
-  Änderung einer als Grünfläche dargestellten Fläche nördlich des Mühlengrabens in Wohnbaufläche
-  Erweiterung der Wohnbaufläche „Am Kronsberg“ in südlicher Richtung

Ortschaft Hackenstedt

- Erweiterung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand

Ortschaft Heersum

- Erweiterung des Wohngebiets „Zitronenkamp“

Ortschaft Holle

- Änderung des Ostrands der Gemischten Baufläche „Maateweg/Maatekamp“ in Wohnbaufläche
-  Erweiterung des Wohngebiets „Störtenberg“

Ortschaft Sillium

- Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf / Bauhof und Schäferscheune in eingeschränktes Gewerbegebiet und Sondergebiet

Ortschaft Sottrum

- Änderung einer Grünfläche/Spielplatz in Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche- Erweiterung der Wohnbaufläche südlich der Straße „Hinter der Schmiede“
- Erweiterung des Bestattungswalds

Die Lage der Planänderungsbereiche wird im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • eine FFH-Vorprüfung für das Teilgebiet 2.3 in Grasdorf
  • Hinweise und Anregungen des Landreises Hildesheim:
    -  zur Baudenkmalpflege und archäologischen Denkmalpflege
    -  zu Auswirkungen auf Bodenfunktionen
    -  zur erforderlichen FFH-Vorprüfung im Teilgebiet 2.3 in Grasdorf
    -  zum Waldabstand des Teilgebiets1 in Derneburg
    -  zum Schmutzwasseranfall durch die geplanten Bauflächen
  • Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu möglichen Starkregenereignissen
  • Anregung des Nds. Forstamts Liebenburg zum Waldabstand des Teilgebiets 1 in Derneburg, zu einem Schutzabstand des Teilgebiets 4 zur Streuobstwiese und zur waldverträglichen Nutzung des Erweiterungsgebiets des Bestattungswaldes
  • Hinweis des Wasserverbands Peine zur Berücksichtigung der Versickerungsfähigkeit anstehender Böden und zum Schutz des Grundwassers gegen umweltschädliche Stoffe
  • Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu Luftbildauswertungen in den Teilgebieten 1 (Derneburg), 2.1 – 2.4 (Grasdorf), 4 (Heersum), 5.1 und 5.2 (Holle) und 7.2 (Sottrum)
  • private Stellungnahme zur Gefährdung und Belästigung durch zunehmenden Fahrzeugverkehr im Zentrum Holles, zur Lärmbelästigung durch die nahegelegenen Autobahnen und zur Beeinträchtigung der geschützten Feldlerche im Teilgebiet 5.2 (Holle)
  • private Stellungnahme zur Verkehrslärmbelästigung durch den geplanten Parkplatz südlich des Dorfgemeinschaftshauses in Derneburg

Die bisher verfügbaren umweltrelevanten Belange werden im Entwurf des Umweltberichts behandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist mit Ausnahme des Teilgebiets 2.3 in Grasdorf nicht erforderlich.

Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorgenannten bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, in der Zeit

vom 01. März 2021 bis 30. März 2021 einschließlich

im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Situation ist die genannte Auslegungsstelle für Besucher*innen nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Unterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können. Hierzu ist eine telefonische vorherige Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Hoffmeister (05062/9084-31), vorzunehmen. Die erforderlichen einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (z. B. Mund-Nasen-Schutzmaske, Abstandsregelung, Einsichtnahme nur jeweils durch eine einzelne Person) sind dabei mit abzuklären.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Begründung mit Anlagen 1a-1j und 2-3

Umweltbericht mit Anlagen 1a-1j und 2

Planzeichnungen