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22.10.2020

Rückgabe und Vernichtung von ungültigen Personaldokumenten

Das Bürgerbüro der Gemeinde Holle weist auf Folgendes hin:

Abgelaufene und ungültige Reisepässe, Bundespersonalausweise sowie  Kinderreisepässe sind bei der Gemeinde Holle im Bürgerbüro, Am Thie 1, 31188 Holle, abzugeben.

Ein Personaldokument ist ungültig, wenn

  • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
  • es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt.
  • vorgeschriebene Eintragungen fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort - unzutreffend sind, z. B. bei Namensänderung
  • die Ausweis-/Passinhaberin oder der Ausweis-/Passinhaber verstorben ist.
  • es unbefugt verändert worden ist.

Gültige Kinderreisepässe sind ebenfalls abzugeben, wenn bereits ein „richtiger“ Reisepass ausgestellt worden ist.

Außerdem sind Personaldokumente von verstorbenen Personen im Bürgerbüro der Gemeinde Holle abzugeben, wenn sie noch gültig sind oder bis zu einem Jahr abgelaufen sind.

Über die Vernichtung der Dokumente muss bei der Gemeindebehörde ein Verzeichnis geführt werden. Durch die Vernichtung wird sichergestellt, dass die Dokumente nicht missbräuchlich benutzt werden.