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02.10.2013

Wehrpflichtgesetz: Datenübermittlung des Geburtsjahrgangs 1997

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Nachrichten
(Holle) Gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1997), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m. § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 1997 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2014 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle oder hier erhältlich.