Seiteninhalt
 
29.02.2012

Wehrpflichtgesetz

Highslide JS
Nachrichten
(Holle) Gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2013 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1995), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m. § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 1995 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2012 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, erhältlich. Außerdem finden Sie das Formular unter Übermittlungssperre.