Seiteninhalt
 
10.10.2011

Sitzübergang im Gemeinderat der Gemeinde Holle

(Holle) Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich hiermit bekannt, dass der in den Gemeinderat der Gemeinde Holle gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Horst-Günther Bode, seine Wahl nicht angenommen hat.

Der dadurch freigewordene Sitz im Gemeinderat geht gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 NKWG auf die Ersatzperson nach der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge über.

Die Ersatzperson nach der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge ist

Frau Karin Wieduwilt, Luttrum, Wiethagen 3, 31188 Holle.

Auf sie ist der Sitz übergegangen.