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30.09.2011

Brennetag am 01.10.2011

(Holle) Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können am Samstag, den 01. Oktober 2011, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen.

Beim Verbrennen sind die Vorschriften der Allgemeinverfügung über das Verbrennen von Garten- und Parkabfällen einzuhalten.

 

Allgemeinverfügung über das Verbrennen von Garten- und Parkabfällen

Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können

 

am Samstag, den 01. Oktober 2011,

in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

 

pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf

gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen.

 

Beim Verbrennen sind die Vorschriften dieser Allgemeinverfügung einzuhalten, die beim Ordnungsamt der Gemeinde Holle eingesehen werden kann. Außerdem kann die Allgemeinverfügung auf der Internetseite der Gemeinde Holle unter http://www.holle.de/ortsrecht/verbrennen_garten_parkabfaelle.pdf heruntergeladen werden.