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17.02.2011

Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 11. September 2011

(Holle) Für die am 11. September 2011 stattfindenden Kommunalwahlen in der Gemeinde Holle hat der Rat der Gemeinde Holle in seiner Sitzung am 30.09.2010 zur Gemeindewahlleitung berufen:

Gemeindewahlleiter
Herrn Gemeindeoberamtsrat Torsten Krakowski, Am Thie 1, 31188 Holle

und stellvertretenden Gemeindewahlleiter
Herrn Gemeindeangestellten Werner Hilge, Am Thie 1, 31188 Holle

Das Wahlbüro befindet sich in der
Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Am Thie 1, 31188 Holle, Tel.: 05062/9084-0

Bildung des Gemeindewahlausschusses

Für die am 11. September 2011 stattfindende Gemeindewahl ist in der Gemeinde Holle ein Wahlausschuss zu bilden, dem gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuell gültigen Fassung der Gemeindewahlleiter als Vorsitzender, sechs weitere Mitglieder sowie sechs stellvertretende Mitglieder angehören.

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder sind aus den Wahlberechtigten zur Gemeindewahl in der Gemeinde Holle zu berufen.

Die im Wahlgebiet der Gemeinde Holle vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, bis zum 31. März 2011 Wahlberechtigte für die Berufung zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern vorzuschlagen.

Nach der Bestimmung des § 13 Abs. 2 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Eine Ablehnung der Berufung ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG möglich.