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21.10.2011

Übermittlungssperre

(Holle) Gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2013 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1995), zu übermitteln:

1. Familienname,

2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz i. V. m.
  § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 1995 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2012 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5.