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23.12.2009

Wilde Ablagerung von Laub, Gras- und Strauchschnitt ist eine Ordnungswidrigkeit

(Holle) Viele halten es für ein Kavaliersdelikt, dennoch ist es sehr ärgerlich und sogar eine Ordnungswidrigkeit: die Ablagerung von Laub, Gras- und Strauchschnitt im Wald, auf Wiesen und in Straßengräben. Die Entsorgung des Gartenabfalls in der Landschaft ist nicht nur unschön sondern behindert auch die erforderlichen Pflegemaßnahmen. Bevor dort z.B. gemäht werden kann, muss dieser Abfall erst abtransportiert werden. Noch gravierender sind die Folgen bei der Ablagerund an oder in Straßengräben: Der Abfall wird hier fortgeschwemmt, verstopft Abflüsse und führt zum Rückstau und damit zu weitern Schäden.

Gartenabfälle können entweder in der Biotonne oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich.