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22.09.2009

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

(Holle) Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können im Herbst pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen. Durch den „Tag der Deutschen Einheit“ verschiebt sich der „Brennetag“ um eine Woche auf

Samstag, den 10. Oktober 2009 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Beim Verbrennen sind die Vorschriften der Allgemeinverfügung einzuhalten, die beim Ordnungsamt der Gemeinde Holle eingesehen werden kann.