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01.04.2015

Planfeststellungsverfahren der 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar

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Nachrichten
(Holle) Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe

1. Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden für 04.05. bis 06.05.2015 und am 08.05.2015, ab 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim (ggf. wird der Termin aufgrund der Vielzahl der Einwendungen am 21.05.2015 ab 10.00 Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt)

2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten /Betroffenen auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.

4. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sowie auf Betroffene.

6. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem  gesonderten Entschädigungsverfahren.