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08.12.2014

Resolution für den Erhalt des Kinderheims im Schloss Henneckenrode

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Schlossgarten Henneckenrode

(Holle) Wie wir in der vergangenen Woche der Presse entnehmen konnten, beabsichtigt die Blum’sche Waisenhausstiftung gemeinsam mit der Stiftung Katholische Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim das Schloss Henneckenrode aufzugeben. Hiergegen wenden wir uns entschieden mit dieser Resolution.

In einem Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.11.2014 wird über die Absicht der Blum’schen Waisenhausstiftung bzw. der Stiftung Katholische Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim berichtet, das Schloss Henneckenrode als Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung aufzugeben. Schon hier muss festgestellt werden, dass diese Art der Information nicht dem bisher sehr guten Verhältnis zwischen der Katholischen Kirche und der politischen Gemeinde Holle Rechnung trägt.

Üblicherweise hält sich die Gemeinde Holle mit der Bewertung von Entscheidungen Dritter – seien es Betriebe, Verbände oder aber auch Kirchen – zurück. Nur in ganz wenigen, sehr begründeten Ausnahmefällen, wird von diesem Grundsatz abgewichen. Die Aufgabe des Schlosses Henneckenrode als Heimstatt für Kinder und Jugendliche durch die o. g. Stiftungen ist ein solcher Ausnahmefall.

Der Landrentmeister Friedrich Blum hat 1832 in Henneckenrode und damit im Bereich der heutigen Gemeinde Holle bzw. als Holler Bürger in seiner sozialen Verantwortung die Idee gehabt, Kindern und Jugendlichen eine Heimat zu bieten. Er hat aber nicht nur die Idee gehabt, er hat auch das zur Realisierung dieser Idee notwendige Kapital in ausreichender Größenordnung zur Verfügung gestellt. Zum Wahrer dieses seines Vermächtnisses hat er den Bischof von Hildesheim bestimmt. Diese Regelung seines Testamentes wurde seinerzeit vom König von Hannover, also einer staatlichen Stelle, legitimiert.

Nachdem der Landrentmeister und Menschenfreund Blum verstorben war, entschied sich der Testamentsvollstrecker, im Schloss Henneckenrode dieses besagte Heim für Kinder und Jugendliche einzurichten und einem weiteren Wunsch aus dem Vermächtnis nachzukommen, nämlich eine Schule für die Kinder aus dem Heim sowie aus der Ortschaft einzurichten. Letztere wurde, obwohl sie im Vermächtnis klar gewünscht wurde, mittlerweile aufgegeben.

Wenn heute die Aufgabe des Kerngebäudes damit begründet wird, dass Brandschutzauflagen zu erfüllen sind, die natürlich Umbaumaßnahmen notwendig machen bzw. finanzielle Mittel erfordern, so ist zu fragen, warum dies nicht bereits in der Vergangenheit sukzessive erfolgte. Die Notwendigkeit einer neuen Dacheindeckung im Bereich des Schlosses verändert sich auch nicht durch den Auszug der Kinder und Jugendlichen. Im Übrigen wird die über die Presse verbreitete Größenordnung des Stiftungsvermögens von 2,1 Mio. Euro, das für die vorgenannten Investitionen ergänzt um den Umbau von Räumen in Einzelzimmer nicht ausreichen soll, stark angezweifelt. Allein die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die in Henneckenrode zur Blum’schen Waisenhausstiftung gehören, dürften in ihrem Wert deutlich über den genannten 2,1 Mio. Euro liegen.

Auch erhebt die Gemeinde mit dieser Resolution ihren Einspruch gegenüber der geplanten Schließung, weil hiermit eine über 200-jährige Tradition aus unserer Sicht ohne Not beendet wird. Die Gemeinde Holle wirbt damit, die Gemeinde der Schlösser und Burgen zu sein, wobei das Schloss Henneckenrode aus kulturhistorischer Sicht eine besondere Perle darstellt. Aber nicht nur kulturhistorisch wertvoll ist dieses Schloss sondern auch der Integrationspunkt der ganzen Ortschaft Henneckenrode. Mit der Aufgabe des Kinderheims und dem zumindest in der Zeitung angedeuteten Verkauf des Schlosses bricht dieser Integrationspunkt weg. Auch hier kommt die Blum’sche Waisenhausstiftung, die großer Grundbesitzeigentümer im Bereich dieser Ortschaft ist, ihren Verpflichtungen nicht nach.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass seit Bestehen der Gemeinde Holle selten eine Entscheidung auf eine solch große ablehnende Haltung der Bevölkerung gestoßen ist. Der Teil der Bevölkerung, der sich bisher artikuliert hat – und dies sind wie gesagt sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gewesen – begleiten diese Entscheidung der Verantwortlichen der Blum’schen Waisenhausstiftung und der Stiftung Katholische Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim mit Unverständnis, Ablehnung, ja in Teilen sogar mit Wut.

Wir appellieren daher aus all den vorgenannten Gründen an die Verantwortlichen der Blum’schen Waisenhausstiftung und der Stiftung Katholische Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim, aber auch an den Bischof von Hildesheim, die Entscheidung zur Aufgabe des Schlosses Henneckenrode als Heimat für Kinder und Jugendliche zu überdenken und zu revidieren.