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27.10.2014

Rat der Gemeinde Holle beschließt 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Holle

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Nachrichten
(Holle) In seiner Sitzung am 23.10.2014 hat der Rat der Gemeinde Holle die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Holle beschlossen und den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim zur Bilanz zur Kenntnis genommen. Der Prüfungsbericht endet mit dem Ergebnis, dass die erste Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Holle vermittelt. Der Bericht beinhaltet keine Prüfungsbemerkungen.

Bürgermeister Huchthausen zeigte sich bei der Vorstellung der Bilanz im Rat zufrieden damit, dass die Verwaltung die Erstellung ohne Inanspruchnahme teurer Beraterleistungen mit eigenem Personal geschafft hat, eine Aufgabe, die die Verwaltungsmitarbeiter/innen über mehrere Jahre stark gefordert hat.

So mussten beispielsweise über 800 Grundstücke und 50 Gebäude der Gemeinde bewertet werden, da im vorherigen kameralen Haushaltssystem keine Anlagenbewertung vorgesehen war.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes als Spitzenverband handelt es sich bei der Umstellung des Haushaltsrechts in Niedersachsen um die größte Umstrukturierung seit der Gebietsreform 1974.

Warum musste eine Eröffnungsbilanz erstellt werden ?

Auf Basis der Beschlussfassung der Konferenz der Innenminister der Länder vom November 2003 hat das Land Niedersachsen eine Novellierung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vorgenommen. Ziel der Novellierung war es, dass bis zum Jahr 2012 alle niedersächsischen Kommunen ihr Haushalts- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung ausgestalten (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen – NKR oder „Kommunale Doppik“). Die Doppik ist ein Buchungssystem, dem die kaufmännische Buchführung zu Grunde liegt und das u.a. als Rechnungskomponente das Erstellen von Bilanzen vorsieht.

Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 01.12.2005 beschlossen, von der Übergangsregelung des Art. 6 Abs. 2 und 6 des Gesetzes vom 15.11.2005 zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG ND 2005) Gebrauch zu machen und die Haushaltswirtschaft zum Haushaltsjahr 2011 auf die Doppik umzustellen.

Aufgrund einer gleichen Software wurde aus Kostengründen und zur Nutzung von Synergieefekten im Jahr 2008 mit den Gemeinden Diekholzen und Söhlde sowie der Stadt Bockenem ein sogenannter Geleitzug zur Einführung des NKR gebildet.

Grundlage zur Einführung ist das kommunale Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen in seiner jeweils geltenden Fassung, das seine rechtlichen Grundlagen im Sechsten Teil der NGO und den entsprechenden Verordnungen findet.

Gleichzeitig wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) durch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung – GemHKVO) vom 22. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 458) ersetzt. Der Ausführungserlass zum Gemeindehaushaltsrecht schreibt verbindliche Muster für die Haushalte, Bilanzen und Übersichten vor (RdErl. des MI v. 04.12.2006, Nds, MBl. 2007 S. 42).

Gemäß Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts hat der Rat der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr der Einführung eine erste Eröffnungsbilanz zu beschließen. Die erste Eröffnungsbilanz wird zum Stichtag 01.01.2011 aufgestellt.

 

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011