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17.09.2014

Rückschnitt von Bewuchs auf privaten Flächen

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Nachrichten
(Holle) Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Durch Anpflanzungen können aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Insbesondere wenn der öffentliche Verkehrsraum hierdurch beeinträchtigt wird.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Straßenflächen ungehindert nutzen können.

Öffentlicher Verkehrsraum ist die eigentliche Fahrbahn sowie die Geh- und Radwege. Hier hineinragender Bewuchs kann eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer darstellen, u.a. auch dann, wenn bspw. Fußgänger oder Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Anpflanzungen sind im Interesse der Verkehrssicherheit entsprechend zurückzuschneiden.

Folgende lichte Räume sind von Bewuchs ganzjährig freizuhalten:

2,50 m über Geh- und Radwegen
4,50 m über der gesamten Fahrbahn

Auch Verkehrszeichen dürfen durch Bewuchs nicht verdeckt werden. Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit aus mehreren Metern Entfernung die Verkehrszeichen rechtzeitig wahrnehmen können.

Gleiches gilt für die Straßenbeleuchtung. Diese ist oftmals durch Äste und Blätter verdeckt, so dass die eigentliche Leuchtkraft auf Fahrbahnen sowie Fuß- und Radwegen nicht mehr gegeben ist. Auch hier sind Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass eine Beeinträchtigung der Leuchtkraft vermieden wird.

Ich bitte im Interesse der Verkehrssicherheit sämtliche Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen regelmäßig zurückzuschneiden.