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15.05.2014

Wahlbekanntmachung Bürgermeisterwahl

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Nachrichten
(Holle) Am 25. Mai 2014 findet in der Gemeinde Holle die Direktwahl des Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Holle ist in 10 Wahlbezirke eingeteilt.

001 Derneburg, Wahlraum: Glashaus, Schlossstraße 17
002 Grasdorf, Wahlraum: Feuerwehrhaus, Landwehr
003 Hackenstedt/Söder, Gaststätte Knöpke, Breite Straße 1
004 Heersum, Wahlraum: neuer Wahlraum: Kleinsporthalle, Neuer Weg
005 Holle I, Wahlraum: Gemeindeverwaltung, Am Thie 1
006 Holle II, Wahlraum: Grundschule, Bahnhofstraße 13
007 Holle III, Wahlraum: Tagespflegeraum Seniorenzentrum, Bronzeweg 3
008 Luttrum, Wahlraum: Sporthalle, Klevergarten
009 Sillium, Wahlraum: neuer Wahlraum: Feuerwehrhaus, Wohldenbergstraße 13
010 Sottrum/Henneckenrode, Wahlraum: Gaststätte Krumfuß, Wasserstraße 1

In der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigten Person bis zum 03. Mai 2014 zugestellt worden ist, ist der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um  16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Holle, Am Thie 1, zusammen.

In einigen Wahlbezirken sind die Wahlräume nur über Stufen bzw. eine Treppe zu erreichen. Gehbehinderte Personen dieser Wahlbezirke werden daher besonders auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten vor der Bezeichnung des Wahlraums einen Hinweis in Form eines Symbols, ob der jeweilige Wahlraum mit dem Rollstuhl erreicht werden kann.

Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme.

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten den im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschlag mit Parteibezeichnung und den Namen des Bewerbers.

Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie das Feld für die Ja-Stimme oder die Nein-Stimme durch ein gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet.

Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahlraum abgeben. Personen, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen.

Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte  Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl.
d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen grünen Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am 25. Mai 2014 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Am Thie 1).

Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.