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Gleichstellung

Seit 1948 steht im Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". 1993 wurde dieser Artikel um eine Selbstverpflichtung des Staates erweitert: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Holle

Amt III
Jugendpflegerin
Am Thie 1
31188 Holle
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Tel.: 05062/9084-326
Mobil: 0160/97834447
Fax: 05062/9084-911
Raum: Zimmer 16
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