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06.04.2023

Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Gemeinde Holle

Gemäß § 81 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) werden die dem Rat der Gemeinde Holle in seiner Sitzung am 23.03.2023 mitgeteilten Nebentätigkeiten des Bürgermeisters ortsüblich bekannt gemacht:

Art der Nebentätigkeit

  • Vorstandsmitglied - Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (Kreisverband Hildesheim)
  • Vorstandsmitglied - Wasserverband Peine
  • Vorstandsmitglied - Unterhaltungsverband Untere Innerste
  • Vorstandsmitglied - Unterhaltungsverband Obere Innerste
  • Vorstandsmitglied und 2. Stv. Vorsitzender - Ausbauverband Nette
  • Vorstandsmitglied und 1. Vorsitzender - Unterhaltungsverband Nette