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Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Gemeinderates

Frau Nadine Miske, 31188 Holle, hat ihren Rücktritt vom Ratsmandat erklärt.

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verliert ein Abgeordneter seinen Sitz durch schriftliche Verzichtserklärung.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest.

Aufgrund des § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Wibke Franke-Rathmann, 31188 Holle, als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union in Niedersachsen (CDU) in den Gemeinderat nachrückt.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist zu begründen. Einspruchsberechtigt ist die von der Feststellung betroffene Person.

Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle schriftlich einzureichen.