Seiteninhalt
 
20.07.2021

Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 »Gewerbegebiet Grasdorf«

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans beschlossen.

Planungsanlass und –ziel

Die 4. Änderung des Bebauungsplans betrifft den Nordwestrand des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“, der hier öffentliche Grünflächen, einen Rad- und Fußweg sowie eine Teilfläche des südlich angrenzenden Gewerbegebiets (GE) festsetzt.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Verdichtung der baulichen Nutzung des Gewerbegebiets durch Erweiterung des südlich angrenzend festgesetzten Gewerbegebiets im Sinne der Innenentwicklung. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden.

Planverfahren

Da mit der Planung eine Nachverdichtung des Gewerbegebiets erreicht werden soll, wird der Bebauungsplan nach § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, durchgeführt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Stattdessen fand in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 eine Information der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB statt.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden vom 27. Juli 2021 bis 24. August 2021 einschließlich öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können außerdem gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) eingesehen werden:

Auskünfte zur Planung werden durch Herrn Hoffmeister (Tel. 05062-908431, hoffmeister@holle.de) erteilt.

Äußerungen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen im Bauamt und für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05062/908431 oder per E-Mail unter hoffmeister@holle.de erforderlich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind