Seiteninhalt
 

Schiedsamt

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,00 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.


Die Gemeinde Holle sucht Schiedspersonen

Das Ehrenamt der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson ist neu zu besetzen.

Die Gemeinde Holle sucht jeweils eine geeignete Nachfolgerin bzw. einen geeigneten Nachfolger der bisherigen Schiedspersonen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Personen, die sich für das Amt der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson interessieren, werden gebeten sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Auskunft erteilt: Frau Koch; Telefon: 05062-908436; E-Mail: koch@holle.de