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19.06.2020

Bekanntmachung über die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holle

Bauleitplanung der Gemeinde Holle

25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holle in den Ortschaften Derneburg, Grasdorf, Hackenstedt, Heersum, Holle, Sillium und Sottrum

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 29.01.2019 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Holle beschlossen.
Ziel und Zweck der 25. Änderung des Flächennutzungsplans ist, die Entwicklungsvoraussetzungen der Gemeinde Holle auch für die langfristige Zukunft zu sichern. Dabei stehen neben ausreichenden Wohnbauflächen, ausreichende gewerbliche Bauflächen und die planungsrechtliche Sicherung von Sondernutzungen und Flächen des Gemeinbedarfs im Vordergrund.

Die 25. Änderung betrifft folgende Gebiete:

Ortschaft Derneburg:

  • Dorfgemeinschaftshaus incl. Freifläche
  • Neuer Parkplatz für das „Glashaus Derneburg“
  • Änderung der Zweckbestimmung des Sondergebiets für das Glashaus

Ortschaft Grasdorf:

  • Erweiterung des Gewerbegebiets Grasdorf
  • Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Kronsberg“
  • Änderung einer Grünfläche nördlich des Mühlengrabens in Wohnbaufläche
  • Erweiterung der Wohnbaufläche „Am Kronsberg“

Ortschaft Hackenstedt:

  • Erweiterung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand

Ortschaft Heersum:

  • Erweiterung des Wohngebiets „Zitronenkamp“

Ortschaft Holle:

  • Änderung der Gemischten Baufläche „Maateweg/Maatekamp“ in Wohnbaufläche
  • Erweiterung des Wohngebiets „Störtenberg“

Ortschaft Sillium:

  • Änderung der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf/Bauhof und Schäferscheune in gemischte Baufläche und Sondergebiet

Ortschaft Sottrum:

  • Änderung einer Grünfläche/Spielplatz in Wohnbaufläche
  • Erweiterung der Wohnbaufläche südlich der Straße „Hinter der Schmiede“
  • Erweiterung des Bestattungswalds

Die Lage der Planänderungsbereiche wird im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Die bisher verfügbaren umweltrelevanten Belange werden im Entwurf des Umweltberichts behandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.

Nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Diese frühzeitige Unterrichtung erfolgt in der Zeit vom

29. Juni 2020 bis einschließlich 28. Juli 2020

durch Auslegung des Planvorentwurfs im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Situation ist die genannte Auslegungsstelle für Besucher*innen nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Unterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können. Hierzu ist eine telefonische vorherige Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Hoffmeister (05062/9084-31), vorzunehmen. Die erforderlichen einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (z. B. Mund-Nasen-Schutzmaske, Abstandsregelung, Einsichtnahme nur jeweils durch eine einzelne Person) sind dabei mit abzuklären.

Gelegenheit zu Gesprächen zwecks Anhörung und Darlegung und somit zur Äußerung und Erörterung ist gegeben. Mit dieser Anhörung wird den interessierten Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich an der Planaufstellung zu beteiligen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen aufgrund der später noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) vorbehalten bleiben.