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17.10.2019

Soldatengesetz - Datenübermittlung des Geburtsjahrgangs 2003

Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2003), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i. V. m. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 2003 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2020 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, erhältlich. Außerdem finden Sie das Formular im Internet unter www.holle.de/Bürger/Formulare/Formulare Amt 3/Übermittlungssperren.