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30.03.2021

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 »Unter den Gärten III« und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 und Örtliche Bauvorschrift »Unter den Gärten« in der Ortschaft Sillium

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Planungsanlass und –ziel

Im westlichen unbebauten Bereich des Grundstücks „Wohldenbergstraße 8“ (Flurstück 67/5) ist ein Hinterlieger-Wohnhaus geplant. Die Zufahrt soll von der Straße „Hinter den Gärten“ über das westlich angrenzende Flurstück 67/4 erfolgen.

Auf dem westlich angrenzenden Flurstück 67/4 ist für das Grundstück „Hinter den Gärten“ 2 (Flurstücke 68/5, 68/4 und 68/7) außerdem eine größere Garage mit einer Photovoltaik-Dachanlage geplant.

Planverfahren

Da mit der Planung eine Nachverdichtung des Innenbereichs von Sillium erreicht werden soll, wird der Bebauungsplan nach § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, durchgeführt. Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB findet in der Zeit

vom 06. April 2021 bis 19. April 2021

im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden eine Information der Öffentlichkeit statt, in der sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann.

Der Planentwurf nebst Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Äußerungen zur Planung können während der Informationsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Situation ist die genannte Auslegungsstelle für Besucher*innen nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Unterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können. Hierzu ist eine telefonische vorherige Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Hoffmeister (05062/9084-31), vorzunehmen. Die erforderlichen einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (z. B. Mund-Nasen-Schutzmaske, Abstandsregelung, Einsichtnahme nur jeweils durch eine einzelne Person) sind dabei mit abzuklären.