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Öffentliches Auftragswesen

Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-)Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:

  • Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren
  • Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen
  • Bekämpfung von Korruption
  • Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen

Mehr Informationen über das öffentliche Auftragswesen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr