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Über das Suchformular können sie gezielt nach Ihrer Veranstaltung suchen.
In der Veranstaltungsliste sind die kommenden Veranstaltungen in der Gemeinde Holle bereits eingetragen.
Voraussetzungen
Datum:
Uhrzeit:
Uhr
Kosten:
€
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Wenn Sie die Vermittlungsakten einsehen möchten:
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Sie sind
- adoptiert worden und mindestens 16 Jahre alt oder
- Eltern, haben Ihr Kind adoptiert und sind sorgeberechtigt für Ihr Kind
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Sie sind
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Wenn Sie die Auskünfte oder Unterlagen vom Standesamt erhalten möchten:
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Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Eltern, die ihr Kind adoptiert haben,
- deren Eltern,
- gesetzliche Vertretung des Kindes und
- das mindestens 16 Jahre alte Kind selbst.
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Nach dem Tod des Kindes können Auskünfte aus dem Personenstandsregister außerdem erhalten:
- andere Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (also die leiblichen Eltern) und
- deren Ehepartner oder Ehepartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge.
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Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.