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Lebenslage "Kinderbetreuung"
Kindertagesbetreuung
Informationen zur Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Hildesheim
Dann sind Sie auf den Seiten der Online-Betreuungsbörse des Landkreises Hildesheim genau richtig!
Hier können Sie in den folgenden Kategorien und Angebote finden oder einstellen:
Die Kinderbetreuungsbörse bietet Ihnen eine Übersicht von freien Plätzen in der von Ihnen gewählten Betreuungsart. Aus dem Angebot lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Platzvergabe herleiten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen usw. bei der Kinderbetreuungsbörse registriert sind!
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung in Ihrer Stadt, Gemeinde und Samtgemeinde erhalten Sie unter http://lkhi.betreuungsboerse.net/ .
Leistungsbeschreibung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensogeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der zuständigen Stelle informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Formulare
- Bankeinzugsermächtigung
- Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
- Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012
Zuständige Behörde:
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ansprechpartner:
FD 405 Familie und Sport
Kindertagesbetreuung
FD 405 Familie und Sport
Kindertagesbetreuung
Zuständige Behörde:
Am Thie 1
31188 Holle
Ansprechpartner:
Amt 3
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Familienservice
Am Thie 1
31188 Holle

