Inhalt
Ausschreibungen
Öffentliches Auftragswesen
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-)Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(seit dem 24.04.2009 in Kraft)
Mit Wirkung vom 24.04.2009 ist nunmehr eine Änderung des 4. Teils des GWB in Kraft getreten. Wesentliche Ziele dieser Reform:
- Vereinfachung und Reduzierung der Vorschriften,
- Verstärkung der mittelstandsfreundlichen Ausrichtung der Vergabeverfahren,
- Erhöhung der Transparenz bei allen Verfahren,
- Beschleunigung der Rechtsschutzverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten.
Neues Landesvergabegesetz ab 01.01.2009
Am 01.01.2009 ist die Neufassung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes in Kraft getreten. In dem neuen Landesvergabegesetz ist die Ermächtigung für eine Durchführungsverordnung entfallen.
Änderung des Landesvergabegesetz zum 10.03.2009
Mit Veröffentlichung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 ist für das Jahr 2009 zum 10.03.09 eine Änderung zum Landesvergabegesetz in Kraft getreten. Die Modifizierung erfolgt in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II, die im Nds. Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 weitgehend nachvollzogen werden. Hiernach sind jetzt erst ab einem Bauauftragswert von 100.000 € die Regelungen des Landesvergabegesetz zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.
Nds. Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 für die Jahre 2009–2010 (Nds. MBl. v. 18.2.2009)
Im Nds. Wertgrenzenerlass werden in Folge des Konjunkturpakets II der Bundesregierung spezifische Verfahrenserleichterungen bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben von Leistungen ermöglicht, welche befristet für die Jahre 2009 - 2010 unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gelten.
Mehr Informationen über das öffentliche Auftragswesen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ausschreibungen in der Gemeinde Holle
Für die Transparenz von öffentlichen Investitionen veröffentlicht die Gemeinde Holle auf diesen Seiten Einzelaufträge an Unternehmen, die pro Auftrag und Unternehmen die Grenze von 25.000 Euro überschreiten.
Aufträge (Stand 08/2009)
- Firma PSG Straßenbau GmbH., 31224 Peine
Auftrag über Wasserleitungsbauarbeiten in Sillium, Wohldenbergstraße
Auftragswert 45.220,00 €

